Wir bieten Ihnen auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sämtliche Planungsleistungen des Leistungsbildes der Objektplanung für Freianlagen (§38 HOAI) sowie Leistungen der Flächenplanung für die Landschaftsplanung (§23-27 HOAI) an.
Von der Bestandserhebung, über Vorplanung, Entwurf, Werkplanung, Ausschreibung bis zur Bauleitung erhalten Sie bei uns Leistungen ganz nach Ihrem Bedarf. Eine detaillierte Kostenplanung bereits in der Vorentwurfsphase sowie auf Wunsch die interaktive Einbeziehung der Bürgerschaft sind für uns selbstverständliche und zeitgemäße Projektbausteine.